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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18   

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https://dejure.org/2022,12145
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18 (https://dejure.org/2022,12145)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18 (https://dejure.org/2022,12145)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2022 - L 34 AS 2279/18 (https://dejure.org/2022,12145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsloser im Obdachlosenheim - Kosten für die Einlagerung von Mobiliar bzw Gegenständen in einem angemieteten Lagerraum - kein den persönlichen Grundbedürfnissen oder dem Wohnen dienendes Einlagerungsgut - Mehrbedarf - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Obdachlosenwohnheim - Kosten für die Einlagerung von Gegenständen - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsloser im Obdachlosenheim - Kosten für die Einlagerung von Mobiliar bzw Gegenständen in einem angemieteten Lagerraum - kein den persönlichen Grundbedürfnissen oder dem Wohnen dienendes Einlagerungsgut - Mehrbedarf - ...

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten für die Einlagerung von Möbeln; Fehlende Aussicht auf Anmietung einer Wohnung durch einen Leistungsempfänger

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Der Gesetzgeber hat damit die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) erlassene Regelungsanordnung kodifiziert.

    Auch das Bundesverfassungsgericht ging von "engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen" aus (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -, BVerfGE 125, 175, 255, juris Rn. 208).

    Die Härtefallklausel dient dazu, Bedarfe zu erfassen, die aufgrund ihres individuellen Charakters bei der pauschalierenden Regelbedarfsbemessung der Art oder der Höhe nach nicht erfasst werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a. a. O., Rn. 204 ff.; Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestags, BT-Drucks. 17/1465, S. 8).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt sei mit demjenigen, über den das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 (Aktenzeichen: B 4 AS 1/08 R) befunden habe, nicht vergleichbar.

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (B 4 AS 1/08 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 14) entschieden, dass auch die angemessenen Kosten einer Einlagerung Teil der Unterkunftskosten sein können, wenn es wegen der Größe der konkreten Unterkunft erforderlich ist, vorübergehend nicht benötigten, angemessenen Hausrat und persönliche Gegenstände anderweitig unterzubringen.

    Im Einzelnen setzt der Anspruch auf Leistungen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zur Deckung der Kosten für einen zusätzlichen Lagerraum nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008 (a. a. O.) voraus, dass.

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Dabei gilt insoweit ein stufenloser Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, BVerfGE 138, 136).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Dabei belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber gerade im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 254, juris Rn. 42).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Er umfasst alle Einrichtungen oder Anlagen, die geeignet sind, Schutz vor der Witterung zu bieten und eine gewisse Privatsphäre - einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren - zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 79/09 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 39, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Der Gleichheitssatz will vielmehr ausschließen, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 u. a. -, BVerfGE 112, 368).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 34 AS 2279/18
    Bereits auf der Bedarfsseite fehlt es an der Unabweisbarkeit, wenn der Bedarf ohne rechtliche Verpflichtung entstanden ist, es jenseits einer rechtlichen Verpflichtung eines triftigen Grundes für die Bedarfsverursachung entbehrte, der Bedarf - etwa durch Ausweichen auf eine andere Bedarfslage oder sonstige alternative Handlungen - vermeidbar war oder es um einen Bedarf geht, dessen Deckung nicht der Sicherung des Existenzminimums dient (BSG, Urteil vom 12. Mai 2021 - B 4 AS 88/20 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 35, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • SG Hamburg, 22.08.2022 - S 62 AS 1988/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für den Aus-

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Einlagerung von angemessenem Hausrat zu ermöglichen ist, wenn die Gegenstände den persönlichen Grundbedürfnissen des Hilfebedürftigen oder dem Wohnen dienen sowie in einer nachvollziehbaren Relation zu dem Lebenszuschnitt des Hilfebedürftigen stehen und wenn es sich bei den eingelagerten Gegenständen nicht um solche handelt, die als Vermögen vor Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen verwertet werden müsste (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.5.2022, Aktz. L 34 AS 2279/18 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 16.12.2018, Aktz. B 4 AS 1/08 R).
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